Sie sind hier: Mietverwaltung  
 MIETVERWALTUNG
Störungsmeldungen

MIETVERWALTUNG
 

Wir verwalten ihre Immobilien. Egal ob Eigentumswohnung, Einfamilienhaus oder ein größeres Objekt. Wir übernehmen die komplette Arbeit im Zusammenhang mit dem Mietobjekt, den Mietern, etc.
Sie erteilen uns einen Auftrag, wir kümmern uns um den Rest. Und Sie streichen sorgenfrei Monat für Monat die Miete ein.

Unsere Leistungen umfassen Allgemeinen:




 
Sicherstellen, dass Ihre Wohnung/Haus andauernd vermietet ist.
Erstellung und Abschluss von Mietverträgen, Verwaltung und Entgegennahme der Mietkaution, Wohnungs-Abnahme und -Übernahme bei Mieterwechsel, Betreuung der Mieter.
Überwachen, dass die Miete vom Mieter inkl. aller Nebenkosten regelmäßig und pünktlich gezahlt wird. Erledigung des Schriftverkehrs mit den Mietern. Am Ende des Abrechnungszeitraumes die Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter abwickeln, falls nötig die Vorauszahlungen dem aktuellen Verbrauch anpassen.
Instandhaltung und Instandsetzung zur Erhaltung des Mietobjektes überwachen, nötige Reparaturen und Wartungsarbeiten durch kostengünstige Firmen durchführen lassen.
Sie über alle wichtigen Vorkommnisse umgehend informieren und falls erfoderlich Rücksprache halten.
Und natürlich: Zuverlässig und pünktlich mit Ihnen abrechnen.



 

Dies sind jedoch nicht alle Leistungen. Gerne gehen wir auch auf ihre persönlichen Wünsche ein. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine E-Mail.




Mieterinformation



Mieter Informationen

Wohnungsmängel
Wir bemühen uns die Wohnungen entsprechend unseres Auftrages „ Trocken – Sicher - Warm„ für Sie zur Verfügung zu stellen. Trotzdem kann es im Laufe der Nutzung zu Mängeln kommen. Bitte melden Sie diese Mängel, wie klemmende Schlösser oder Fenster, tropfende Wasserhähne, kaputte Fensterscheiben im Treppenhaus, usw. Ihrem Hausverwalter, am besten schriftlich. Bitte geben Sie immer Ihre Mietvertragsnummer, Namen und Telefonnummer an, damit für Sie ein Termin vereinbart werden kann. Sollten Sie eine Havarie oder einen dringenden Notfall haben, nutzen Sie bitte unsere Störungslinie, die Sie auf unserer Internetseite unter Menüpunkt „Mieter – Erreichbarkeit“ finden. Sollte Ihnen dort nicht geholfen werden, sind Sie berechtigt und verpflichtet weiteren Schaden von der Mietsache abzuwenden und selbst die Notreparatur zu veranlassen. Bitte beachten Sie dabei, das alle von Ihnen beauftragten Leistungen, die über eine Notreparatur hinaus gehen, dabei für Sie kostenpflichtig werden könnten. Sollten sich weitere Fragen zum Thema Mängel für Sie ergeben, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Hausverwalter auf.

Wissenswertes über die Kündigung im Wohnungsmietvertrag
Kündigen muss man schriftlich, unter Angabe der Mietvertragsnummer. Bei Mietverträgen abgeschlossen vor dem 01.09.2001 gilt in der Regel die ausformulierte Kündigungsfrist. Für alle später geschlossenen Mietverträge gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten im Voraus. Vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Besichtigungstermin mit Ihrem Sachbearbeiter, damit geprüft werden kann, in wie weit Sie Ihren Verpflichtungen zu Schönheitsreparaturen aus dem Mietvertrag bereits nachgekommen sind und welche Leistungen noch Ihrerseits erbracht werden müssen. Auch Übernahmen von Einbauten Ihrerseits, für die Sie eine Genehmigung hatten, können somit geprüft werden. Sollten Schäden in der Wohnung vorhanden sein müssen Sie diese, soweit Sie diese verursacht haben, beheben oder beheben lassen. Falls erforderlich, übernehmen wir diese Arbeiten gegen Kostenübernahme durch Sie.

Wissenswertes über das Thema Mietschulden
Mietzahlungen sind die erste Vertragspflicht des Mieters und bis zum 3. Werktag im Monat im Voraus fällig. Insofern ist es nicht erheblich, ob der Vermieter Sie an Ihre Zahlung erinnert oder über einen längeren Zeitraum Ihre ausbleibende Zahlung stillschweigend hinnimmt. Manchmal ist es schwierig allen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Sollte es zu einem Engpass bei der Mietzahlung kommen so sprechen Sie umgehend mit Ihrem Hausverwalter. Oft gibt es einen Weg kurzfristige Engpässe mit Ihnen gemeinsam zu bewältigen, so dass die Mahnungen und der darauf folgende Rechtsanwalt oder das Inkassoverfahren vermieden werden können. Sollten Sie Ihre Miete dauerhaft nicht aufbringen können, so scheuen Sie nicht den Weg zum Sozialamt, man hilft Ihnen dort gern, wenn Ihr Anspruch berechtigt ist. Halten Sie Ihren Hausverwalter über Ihre Bemühungen stets schriftlich auf dem Laufenden. So können Sie teure Rechtsanwaltskosten zu Ihren Lasten und zusätzliche Arbeit für Ihren Hausverwalter vermeiden. Bitte fragen Sie Ihren Hausverwalter danach wenn Sie Hilfe brauchen. Mehrmals täglich muss stoßgelüftet werden um die sich aus der Nutzung der Wohnung ergebende Feuchtigkeit in der Luft ins Freie zu entlassen. Öffnen Sie alle Fenster und Türen für ca. 5 Minuten um einen vollständigen Luftaustausch zu gewährleisten. Schließen Sie in dieser Zeit die Thermostatventiele Ihrer Heizung, um den Energieverlust gering zu halten.

Bauliche Änderungen durch den Mieter
Möchten Sie eine bauliche Änderung machen? Reden Sie mit uns! Jede bauliche Änderung ist schriftlich durch den Vermieter zu genehmigen, sonst dürfen Sie nicht tätig werden. Bitte beantragen Sie die Genehmigung schriftlich mit genauen Angaben was Sie verändern möchten. Wir prüfen wohlwollend, ob die von Ihnen gewünschten Änderungen von uns genehmigt werden können. Gerne benennen wir Ihnen auch Firmen, welche die Veränderungen in Ihrem Auftrag zuverlässig ausführen können. Gleichzeitig bieten wir Ihnen Vereinbarungen an, welche Pflichten Sie, bei einem eventuellen Auszug aus der Wohnung in Hinblick auf den Rückbau erwarten, bzw. zu welchen Konditionen Ihren fachgerechten Einbau ( Änderung ) übernehmen würden. Durch Vereinbarungen mit Ihrem Vermieter vermeiden Sie kostenintensive Auseinandersetzungen mit Ihrem Hausverwalter am Ende des Mietverhältnisses. Sollten sich weitere Fragen zum Thema bauliche Veränderungen für Sie ergeben nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Hausverwalter auf.

Ungeziefer
Ungeziefer ist auch Natur. Ungeziefer tritt nur auf, wenn die entsprechenden Lebensbedingungen vorgefunden werden. Deshalb achten Sie darauf, dass Sie nicht selbst Ursache für Schädlinge und Ungeziefer setzen. Fraßschädlinge, die Ihre Lebensmittel als Futtergrundlage nutzen können, müssen Sie in der Regel selbst bekämpft werden. Auch Motten, Silberfische oder Asseln müssen Sie grundsätzlich selbst bekämpfen. Gute Bekämpfungsmittel, die für den Menschen unbedenklich sind, erhalten Sie nach Beratung in Ihrem Baumarkt. Bitte gehen Sie verantwortungsbewusst damit um. Achten Sie darauf, dass sich in Ihrer Wohnung keine feuchten Stellen bilden können und bewahren Sie Lebensmittel (Futter) nicht in Papier – oder Pappverpackungen auf. Sollten bei Ihnen Pharaoameisen, Schaben oder Ratten auftreten, informieren Sie Ihren Hausverwalter bitte umgehend. Wir werden Ihnen helfen. Teilen Sie alles mit, was Sie über den Weg der Schädlinge und über Ihr Nest, soweit bekannt, wissen. Dies hilft uns und Ihnen. Sprechen Sie auch mit Ihrem Nachbarn. Es hilft nichts, wenn das Problem nur teilweise gelöst wird. Nach kurzer Zeit wird sich der Befall auch in Ihrer Wohnung erneut zeigen. Sollten sich weitere Fragen zum Thema Ungeziefer für Sie ergeben, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Hausverwalter auf.