Sie sind hier: Weitere Leistungen  

WEITERE LEISTUNGEN
 



WAS TUT DER VERWALTER
UND WAS SEHEN DAVON DIE EIGENTÜMER?


"Wie bei einem Eisberg, sehen die Eigentümer nur einen geringen Teil von den Leistungen Ihres Verwalters."

Das sieht der Eigentümer:
Wirtschaftsplan - Wohngeldabrechnung - Eigentümerversammlung - Rundschreiben - Aushänge - Mitarbeiter - Individuelle Hilfestellungen bei Anwesenheit in der Wohnanlage

Das sehen die Beiräte,
- sie erhalten einen etwas tieferen Einblick in die Verwalterleistungen:
Veranlassen von Reparatur- und Instandhaltungsleistungen - Angebotseinholung - Beratung - Auftragsvergabe - Rechnungskontrolle - Belegprüfung - Vorbereitung der Eigentümerversammlung - Ortstermine - Beiratssitzungen - Korrespondenz und Verträge - Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung - Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Wohngeld - Wahrnehmung von Anwalts- und Gerichtsterminen

...und diese Leistungen
sieht der Eigentümer in der Regel nicht!


Kaufmännische Leistungen:
Verbuchung sämtlicher Geldein- u. ausgänge, monatl. Sollstellung der Wohngeldbeträge, Überwachung der Zahlungseingänge, Mahnen, ggf. Klagen bei Zahlungsrückstand, Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Giro-, Festgeld- oder Sparkonten, Rechnungskontrolle, Anweisung von Zahlungen, Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen, Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen, Veranlassen von Verbrauchskostenabrechnungen (Wasser, Kanal und Heizung).

Technische Leistungen:
Vorbereitung und Veranlassung von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Nachhalten von Terminen (Angebote, Auftragsausführung, Mängelrüge, Gewährleistungsansprüche), Einweisung der Hausmeister, Bearbeitung von Schlüsselbestellungen, Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen einschl. Veranlassung der Schadensbeseitigung durch Handwerker sowie Abrechnung mit der Versicherung, Beauftragung von Sachverständigen.

Allgemeine Verwaltung:
Korrespondenz mit Eigentümern, Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten, Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung, Maßnahmen zur Fristenwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft, Beraten von Eigentümern, Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferantenverträgen), Terminabstimmungen, Saalbestellung für ETV, Erstellen von Tagesordnung u. Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung, Erstellen von Versammlungsniederschriften einschl. Versand an die Eigentümer, Mitwirkung bei Gerichtsterminen usw.